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ARBEITSRECHT

Kern des Arbeitsrechts ist der Arbeitsvertrag, durch den das Arbeitsverhältnis begründet wird. Viele Regelungen finden sich in Gesetzen und Tarifverträgen. Besonderes Gewicht haben im Arbeitsrecht die Entscheidungen der Gerichte.

Das Arbeitsrecht umschließt die beiden großen Bereiche des Individualarbeitsrechts sowie des kollektiven Arbeitsrechts und betrifft also den einzelnen Arbeitnehmer genauso wie Arbeitgeber und Betriebsräte.

Neben der Vertretung in gerichtlichen Verfahren - insbesondere im Kündigungsschutzprozess - unterstützen wir Sie auch schon im Vorfeld bei der außergerichtlichen Verhandlung zur Vermeidung eines Arbeitsrechtsstreits.

Im Klartext bedeutet das Fragen zu

  • Abfindung
  • Abmahnung
  • Arbeitslohn, Provision, Gratifikation und Prämie
  • Arbeitslosengeld
  • Arbeitsvertrag
  • Befristung
  • Berufsausbildungsvertrag
  • Betriebsrat / Personalrat
  • Betriebsübergang
  • Betriebsvereinbarung
  • Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
  • Geringfügige Beschäftigung
  • Gleichbehandlung
  • Kündigung / Kündigungsschutz / Sonderkündigungsschut
  • Kündigungsfristen
  • Kündigungsgrund
  • Lohnansprüche
  • Mobbing
  • Schadensersatz
  • Scheinselbständigkeit und Sozialversicherungspflicht
  • Schwarzarbeit
  • Sozialplan
  • Tarifvertragliche Ansprüche
  • Urlaubsansprüche
  • Verjährung und Verwirkung
  • Vertragsstrafe
  • Zeugnis und Arbeitspapiere
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