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ERBRECHT

Ein Erbfall wirft viele Fragen auf:

Welche Rechte und Pflichten haben die Erben?

Welche Pflichtteilsansprüche entstehen im Falle der Enterbung?

Welche Fristen müssen beachtet werden?


Oft stehen die Hinterbliebenen unter Zeitdruck – Entscheidungen müssen gefällt, laufende Verträge erfüllt werden. Gut, wenn die Rechtslage geklärt ist. Leider erweisen sich viele Testamente als unklar und lückenhaft, im schlimmsten Fall: als unwirksam. So kann der fehlerhafte Einsatz der Begriffe Vollerbe, Vorerbe, Nacherbe, Schlusserbe zu völlig ungewollten Ergebnissen in der Erbfolge führen. Nach statistischen Untersuchungen sind 80% der privatschriftlichen Testamente wegen formeller oder inhaltlicher Mängel unwirksam. Um das zu vermeiden, kann es sinnvoll sein, bereits bei der Formulierung des letzten Willens anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen.

Im Klartext bedeutet das Fragen zu

  • Testament und Erbvertrag
  • Gesetzlicher Erbfolge
  • Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsanspruch
  • Vorerbe und Nacherbe
  • Berliner Testament
  • Behindertentestament
  • Erstellung, Auslegung und Anfechtung von Testamenten
  • Erbverzicht, Pflichtteilsverzicht und Abfindung zu Lebzeiten
  • Wertermittlung
  • Forderungen des Erblassers, die zugunsten des Nachlasses gesichert bzw. durchgesetzt werden sollen
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