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FAMILIENRECHT

Das Familienrecht ist ein Teilbereich des Zivilrecht und regelt die Belange von Ehen und Lebenspartnerschaften, sowie die Rechte und Pflichten zwischen Eltern und Kindern. 

Im Falle einer Scheidung oder bereits im Vorfeld beraten wir Sie sorgfältig über ihre einzelnen Schritte des Verfahrens und über ihre Ansprüche und Verpflichtungen. Die Rechtsgestaltung bei Eheverträgen dient der Sicherung und Klärung möglicher Ansprüche.

Im Klartext bedeutet das Fragen zu

  • Scheidungsverfahren / Strategie
  • Unterhaltsverpflichtung
  • Kinder – Eltern
  • Ehegatten untereinander
  • Eltern – Kinder
  • Berechnung des Zugewinns
  • Vermögensauseinandersetzung
  • Hausratsverteilung
  • Elterliche Sorge und Umgangsrecht
  • Beratung Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • Beratung Eheverträge
  • Nicht eheliche Lebensgemeinschaft
  • Vaterschaftsfeststellung
  • Versorgungsausgleich
  • Gewaltschutz; Zuweisung der Ehewohnung
  • Widerruf von Schenkungen
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