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MIETRECHT UND RECHT DES WOHNUNGSEIGENTUMS

Rund ums Wohnen entstehen häufig Rechtsfragen, die mit gutem Willen und dem gesunden Menschenverstand alleine nicht zu lösen sind – dann ist Rechtsrat erforderlich. Mietrecht ist weitgehend Richterrecht. Nur der Spezialist/die Spezialistin kann die Flut oftmals widersprüchlicher Urteile und die verschiedenen Einzelfälle angemessen berücksichtigen.

Sowohl Mieter als auch Vermieter sind gut beraten, sich vor Vertragsabschluss über bestehende Gestaltungsmöglichkeiten zu informieren – die Verwendung eines aus dem Internet gezauberten Vertragsmusters ist oft nicht ausreichend (oder sogar schädlich).

Auch in Wohnungseigentumssachen und Problemen mit Wohnungsverwaltungen beraten und vertreten wir Sie sachkundig.

Im Klartext bedeutet das Fragen zu

  • Abmahnung
  • Nebenkosten und Betriebskosten
  • Kaution/Mietkaution
  • Vermieterpfandrecht
  • Befristung und Staffelmiete
  • Kündigung wegen Eigenbedarfs oder Zahlungsverzug
  • Kündigungsfristen
  • Kündigungsgrund
  • Mieterhöhung, Vergleichswohnungen, Mietenspiegel
  • Mietmängel und Mietminderung
  • Räumung und Herausgabe
  • Schadensersatz
  • Schönheitsreparaturen
  • Verjährung und Verwirkung
  • Wohnungsverwaltung und Eigentümerversammlung
  • Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung
  • Verfahrenskosten, Zwangsvollstreckung und Rechtschutz
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