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STRAF- UND ORDNUNGSWIDRIGKEITENRECHT

Das Strafrecht umfasst sämtliche Rechtsnormen, die Inhalt und Umfang der staatlichen Strafbefugnisse bestimmen. Ordnungswidrigkeiten sind Rechtsverstöße, die nicht mit Strafe, sondern mit Geldbuße oder Verwarnung geahndet werden. Außerdem kommen Nebenfolgen, wie z.B. Fahrverbot in Betracht.

Die Einleitung eines Straf- oder OWi-Verfahrens stellt für den Betroffenen einen schwerwiegenden Einschnitt dar – die umgehende Einholung von Rechtsrat sollte jetzt oberste Priorität haben. Leider ist oft zu beobachten, dass Beschuldigte (bzw. im OWi-Verfahren: Betroffene) spontan vermeintliche Vorwürfe durch vermeintlich klarstellende Worte ausräumen wollen. Ohne die Vorwürfe genau zu kennen, redet sich Mancher dabei um Kopf und Kragen. Die wichtigste Regel sollte also sein: ruhig Blut bewahren, von dem gesetzlichen Schweigerecht Gebrauch machen und zunächst über einen Rechtsanwalt/eine Rechtsanwältin Akteneinsicht einholen.

Im Klartext bedeutet das Fragen zu

  • Rechtsfolgen
  • Vergehen und Verbrechen
  • Geldstrafen
  • Unterlassung
  • Verteidigung vor Gericht
  • Opfervertretung, Nebenklage und Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche
  • Einspruch gegen den Bußgeldbescheid
  • Verfahren bei der Staatsanwaltschaft
    im Ermittlungsverfahren
  • im Verfahren vor dem Amtsgericht oder dem Landgericht
  • im Rechtsmittelverfahren
  • Überprüfung von allen standardisierten Messverfahren auf Fehlerquellen
  • Einwendungen gegen das drohende Fahrverbot
  • Einschaltung von vereidigten Sachverständigen zur Entlastung des Tatvorwurfs (Rotlicht- und Geschwindigkeitsverstöße)
  • Beweisanträge
  • Wiederaufnahmeverfahren
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